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   BVerwG, 11.11.2003 - 1 C 35.02   

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BVerwG, 11.11.2003 - 1 C 35.02 (https://dejure.org/2003,1715)
BVerwG, Entscheidung vom 11.11.2003 - 1 C 35.02 (https://dejure.org/2003,1715)
BVerwG, Entscheidung vom 11. November 2003 - 1 C 35.02 (https://dejure.org/2003,1715)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    GG Art. 3 Abs. 1, Art. 116 Abs. 1; StAG § 40 a; RuStAG § 4 Abs. 1; StAngRegG § 7; BVFG § 4 Abs. 3 Satz 2, §§ 26 ff.
    Aufnahme; Aufnahmebescheid; Deutschen-Status; Deutscher ohne deutsche Staatsangehörigkeit; deutsche Volkszugehörigkeit; Flüchtling; Staatsangehörigkeit; Statusdeutscher; Statusdeutscheneigenschaft; Übernahmegenehmigung; Verschleppung; Vertriebener.

  • Bundesverwaltungsgericht

    GG Art. 3 Abs. 1, Art. 116 Abs. 1
    Angehöriger; Aufnahme; Aufnahme; Aufnahmebescheid; Aufnahmebescheid; Deutschen-Status; Deutschen-Status; Deutscher; Deutscher ohne deutsche Staatsangehörigkeit; Flüchtling; Flüchtling; Großvater; Rechtsstatus; Rechtsstellung; Staatsangehörigkeit; ...

  • Wolters Kluwer

    Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit; Erwerb der Staatsangehörigkeit kraft Geburt; Begriff des Deutschen im grundrechtlichen Sinne; Voraussetzungen des sogenannten Statusdeutschen; Originärer Erwerb des Status oder über den Vater; Flüchtling oder Vertriebener ...

  • Judicialis

    GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 116 Abs. 1; ; StAG § 40 a; ; RuStAG § 4 Abs. 1; ; StAngRegG § 7; ; BVFG § 4 Abs. 3 Satz 2; ; BVFG §§ 26 ff.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Begriff des "Aufnahme-Findens" iS von Art. 116 Abs. 1 GG - Eigenschaft als Statusdeutscher

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Keine Statusdeutscheneigenschaft für vor 1949 in die Sowjet-Union verschleppte Vertriebene ohne spätere Aufnahme im Bundesgebiet

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 119, 172
  • NVwZ 2004, 998
  • DVBl 2004, 711
  • DÖV 2004, 534
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 12.05.1992 - 1 C 54.89

    Deutscher; Statusdeutscher, Statusdeutscheneigenschaft; Vertriebener; Aufnahme;

    Auszug aus BVerwG, 11.11.2003 - 1 C 35.02
    Wie der Senat wiederholt zum Ausdruck gebracht hat, soll diese Bestimmung das aufgrund der Folgen des Zweiten Weltkriegs ungewisse staatsangehörigkeitsrechtliche Schicksal vertriebener Volksdeutscher einschließlich ihrer Familienangehörigen auffangen, die mit ihnen im Gebiet des Deutschen Reiches nach dem Stand vom 31. Dezember 1937 Aufnahme gefunden haben, indem ihnen familieneinheitlich ein angemessener, ihre Eingliederung ermöglichender Status verschafft wird, der sie den deutschen Staatsangehörigen weitgehend gleichstellt und sie zu einem Teil des deutschen Staatsvolkes macht (vgl. Urteil vom 12. Mai 1992 - BVerwG 1 C 54.89 - BVerwGE 90, 173, 174 f. m.w.N.).

    Soweit die Revision unter Hinweis auf die Regelung der Aufgabe des Wohnsitzes in § 7 Abs. 3 BGB meint, die erfolgte Aufnahme könne nur durch eine freie Willensäußerung des Betroffenen beendet werden, berücksichtigt sie nicht, dass es vor In-Kraft-Treten des Grundgesetzes gerade an einer Aufnahme im Sinne von Art. 116 Abs. 2 GG gefehlt hat (vgl. auch Urteil vom 12. Mai 1992 - BVerwG 1 C 54.89 - BVerwGE 90, 173, 180).

  • BVerwG, 19.06.2001 - 1 C 26.00

    Aufnahme; Aufnahmebescheid; Aussiedler; Aussiedlungsgebiete; Bindungswirkung;

    Auszug aus BVerwG, 11.11.2003 - 1 C 35.02
    Fehlt es nach allem an einem originären Erwerb der Statusdeutscheneigenschaft, so bedarf es keiner Entscheidung, ob die im Bundesvertriebenengesetz seit In-Kraft-Treten des Kriegsfolgenbereinigungsgesetzes am 1. Januar 1993 aufgestellten Voraussetzungen für eine Aufnahme im Sinne des Art. 116 Abs. 1 GG auch für Angehörige (vgl. dazu § 4 Abs. 3 Satz 2 BVFG) abschließend sind und die Klägerinnen bereits wegen des Fehlens eines Aufnahmebescheids (vgl. §§ 26 ff. BVFG) nicht Aufnahme gefunden haben (vgl. Urteil vom 16. Juni 2001 - BVerwG 1 C 26.00 - BVerwGE 114, 332, 335, wo offen gelassen wurde, was insoweit für Angehörige gilt).
  • BVerwG, 12.05.1992 - 1 C 37.90

    Berichtigung des Urteils wegen offenbarer Unrichtigkeit

    Auszug aus BVerwG, 11.11.2003 - 1 C 35.02
    "Aufnahme finden" setzt voraus, dass der Betroffene mit dem Zuzug einen ständigen Aufenthalt im Bundesgebiet erstrebt und aufgrund eines Tätigwerdens oder sonstigen Verhaltens der Behörden der Schluss gerechtfertigt ist, dass ihm die Aufnahme nicht verweigert wird (vgl. Urteil vom 12. Mai 1992 - BVerwG 1 C 37.90 - BVerwGE 90, 181, 183 f. m.w.N.).
  • BVerwG, 21.05.1985 - 1 C 37.81

    Statusdeutscher - Rechtsstellung - Abkömmlinge - Bundesgebiet - Geburt - Eheliche

    Auszug aus BVerwG, 11.11.2003 - 1 C 35.02
    Die Statusdeutscheneigenschaft kann nach ständiger Rechtsprechung des Senats in entsprechender Anwendung der für das Staatsangehörigkeitsrecht geltenden Regelungen erworben werden (Urteil vom 21. Mai 1985 - BVerwG 1 C 37.81 - BVerwGE 71, 301, 304 m.w.N.).
  • BVerwG, 24.06.1971 - I C 26.69

    Begriff der Aufnahme "in dem Gebiet des Deutschen Reiches nach dem Stande vom

    Auszug aus BVerwG, 11.11.2003 - 1 C 35.02
    Schließlich widerspricht der Hinweis der Revision, ein Aufnahmefinden im Sinne des Art. 116 Abs. 1 GG sei in den unter polnische bzw. sowjetische Verwaltung gestellten ehemaligen deutschen Ostgebieten zum Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens des Grundgesetzes nicht mehr möglich gewesen (vgl. auch Urteil vom 24. Juni 1971 - BVerwG 1 C 26.69 - BVerwGE 38, 224, 228; Makarov/v. Mangoldt, a.a.O. Art. 116 Rn. 52), der genannten Zielsetzung dieser Verfassungsnorm nicht.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.11.2009 - 12 A 2193/08

    Anwendung der Überleitungsregel des Art. 123 Abs. 1 GG auf

    vgl. zu Letzterem im Einzelnen: BVerwG, Urteil vom 11. November 2003 - 1 C 35.02 -, BVerwGE 119, 172 ff.; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 12. September 2002 - 13 S 2321/01 -, DVBl. 2003, 479.

    - 1 C 35.02 - (a. a. O.) entschiedenen Sachverhalt i. S. v. Art. 116 Abs. 1 GG in Deutschland "Aufnahme gefunden hat", besitzt von vornherein keine erkennbare eigene Relevanz.

    Auf die Abwägung, welche Anforderungen unter verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten bei Personen mit "Vertriebenenmigrationshintergrund" Art. 116 Abs. 1 GG entnommen werden dürfen, kommt es hier auch nicht etwa deswegen an, weil - wie der Kläger behauptet - aufgrund fehlerhafter Interpretation des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 11. November 2003 - 1 C 35.02 -, a. a. O., die Staatsangehörigkeit von "Personen, die bisher gem. Art. 116 Abs. 1 GG als Deutsche angesehen worden sind und als deutsche Staatsangehörige behandelt wurden", davon abhängig gemacht wird, dass sie "sich im Zeitpunkt des Inkrafttretens des Grundgesetzes im Bundesgebiet aufgehalten haben".

  • VG München, 10.03.2008 - M 25 K 06.566

    Feststellung der Deutscheneigenschaft; Erklärungserwerb; Vertriebeneneigenschaft

    Aus denselben Gründen, aus denen die Klägerin zu 1) die deutsche Staatsangehörigkeit ihrer Mutter nicht erwerben konnte, hat sie die Rechtsstellung einer Statusdeutschen auch nicht derivativ durch Geburt von ihrer Mutter erwerben können (vgl. BVerwG, U. v. 11. November 2003 - 1 C 35/02 - Rz 17 u. U. v. 21. Mai 1985 - 1 C 37/81 - Rz 19).

    Denn deutsche Volkszugehörige, die sich in das Gebiet des Deutschen Reiches nach dem Stand vom 31. Dezember 1937 geflüchtet hatten, haben die Rechtsstellung des Deutschen im Sinne des Art. 116 Abs. 1 GG nur dann erworben, wenn sie sich bei In-Kraft-Treten des Grundgesetzes noch (ständig) dort aufhielten, und zwar unabhängig davon, ob der Aufenthalt in Deutschland freiwillig oder wie hier durch Zwangsmaßnahmen beendet wurde (BVerwG, U. v. 11. November 2003, aaO, Rz 18 ff., 23).

  • VGH Baden-Württemberg, 21.01.2009 - 1 S 2002/07

    Aufnahme eines nichtdeutschen Ehegatten eines vor 1993 eingereisten Vertriebenen

    Denn ein deutscher Volkszugehöriger, der vor Inkrafttreten des Grundgesetzes in das Gebiet des Deutschen Reiches nach dem Stand vom 31.12.1937 verbracht worden ist, hat nicht i.S.v. Art. 116 Abs. 1 GG "Aufnahme gefunden", wenn er sich dort am 24.05.1949 nicht mehr aufgehalten hat; ob sein Aufenthalt in diesem Gebiet freiwillig oder unfreiwillig geendet hat, ist dabei unerheblich (vgl. BVerwG, Urteil vom 11.11.2003 - 1 C 35.02 -, BVerwGE 119, 172).
  • BVerwG, 26.08.2005 - 5 KSt 1.05

    Bestimmung des Umfangs einer rechtsanwaltlichen Vergütung bei Prozesskostenhilfe

    Die Erinnerung betrifft die Vergütungsfestsetzung für das Revisionsverfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht BVerwG 1 C 35.02 zum Staatsangehörigkeitsrecht.

    Nach der Übergangsvorschrift aus Anlass des Inkrafttretens des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes zum 1. Juli 2004 in § 61 Abs. 1 Satz 1 RVG ist die Bundesgebührenordnung für Rechtsanwälte hier weiter anzuwenden, weil der Rechtsanwalt bereits mit Beschluss vom 13. Juni 2003 - BVerwG 1 PKH 1.03 (1 C 35.02) - und damit vor dem 1. Juli 2004 beigeordnet worden ist.

  • VG Stuttgart, 09.06.2005 - 11 K 1139/04

    Frage der deutschen Staatsangehörigkeit im Fall eines nichtehelich geborenen,

    41 Mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 11.11.2003 - 1 C 35/02 -, BVerwGE 119, 172 = DVBl. 2004, 711 = NVwZ 2004, 998) ist geklärt, dass ein deutscher Volkszugehöriger, der vor Inkrafttreten des Grundgesetzes in das Gebiet des Deutschen Reiches nach dem Stand vom 31.12.1937 geflohen ist - wie hier die Mutter des Klägers - nicht die Rechtsstellung eines Statusdeutschen im Sinne des Art. 116 Abs. 1 GG erworben hat, wenn er sich dort am 24.05.1949 nicht mehr aufhielt, wobei es unerheblich ist, ob der Aufenthalt in diesem Gebiet freiwillig (Heimkehr) oder unfreiwillig ("Repatriierung") geendet hat.

    "Aufnahme finden" setzt voraus, dass der Betroffene mit dem Zuzug einen ständigen Aufenthalt im Bundesgebiet erstrebt und aufgrund eines Tätigwerdens oder sonstigen Verhaltens der Behörden der Schluss gerechtfertigt ist, dass ihm die Aufnahme nicht verweigert wird (st.Rspr. des BVerwG, vgl. Urteil vom 11.11.2003 a.a.O.; Urteil vom 12.05.1992 - 1 C 37.90 -, BVerwGE 90, 181).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 31.05.2016 - 19 A 116/11

    Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweises i.R.d. Einbürgerung

    vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 11. November 2003 - 1 C 35.02 -, BVerwGE 119, 172, juris, Rdn. 17.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.12.2009 - 12 A 1787/08

    Berufen eines deutschen Staatsangehörigen auf § 27 Bundesvertriebenengesetz (

    vgl. BVerwG, Urteil vom 11. November 2003 - 1 C 35.02 -, BVerwGE 119, 172 ff, juris.
  • VG Köln, 01.09.2004 - 10 K 4538/03
    Ein vor Inkrafttreten des Grundgesetzes in das Gebiet des Deutschen Reiches nach dem Stand von 1937 geflohener deutscher Volkszugehöriger ist indessen nur dann Statusdeutscher geworden, wenn er sich dort noch am 24.05.1949 aufhielt oder später im Bundesgebiet Aufnahme gefunden hat - vgl. BVerwG, Urteil vom 11.11.2003 - 1 C 35.02 -, DVBl 2004, 711.
  • BVerwG, 02.11.2004 - 1 B 58.04

    Aufnahmeanspruch der Angehörigen von Vertriebenen deutscher Volkszugehörigkeit im

    6 Soweit die Beschwerde sich zur Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung auf das Urteil des Senats vom 11. November 2003 BVerwG 1 C 35.02 BVerwGE 119, 172 beruft, kann sie daraus nichts für sich herleiten.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.07.2007 - 12 A 836/05

    Erteilung eines Staatsangehörigenausweises zwecks Erwerbs der deutschen

    - 1 C 35.02 -, BVerwGE 119, 172 ff.; die hiergegen gerichtete Verfassungsbeschwerde hat das Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 20. Juli 2004 - 2 BvR 436/04 - nicht zur Entscheidung angenommen.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.03.2007 - 12 A 998/05
  • BVerwG, 01.11.2004 - 1 B 51.04

    Verwerfung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Voraussetzungen einer

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.07.2021 - 11 A 801/21

    Materielle Voraussetzungen für den Status des Abkömmlings eines Spätaussiedlers

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.03.2008 - 12 A 3158/06

    Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit; Beweislast für eine Eintragung in

  • VG Köln, 05.03.2008 - 10 K 4014/06

    Feststellung über das Bestehen oder Nichtbestehen der deutschen

  • VGH Bayern, 11.02.2008 - 5 ZB 07.1094

    Staatsangehörigkeit; Sammeleinbürgerung; Statusdeutscher; Vertriebener deutscher

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.08.2010 - 19 A 3138/03
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.03.2007 - 12 A 835/05
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